AGBs

AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltung

(1)Die Leistungen und Angebote der Firma Umzug und Möbeltaxi erfolgen ausschließlich auf Grundlage nachfolgender Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch ohne eine ausdrückliche Vereinbarung. Mündliche Abreden sind nicht getroffen.

(2)Mit der Inanspruchnahme der Funktionen und Dienste duruch Email oder Webseite kommt ein Vertrag zustande und es werden diese allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.

Vertragsverhältnis

(1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Aufträge über unsere internetseite, E-Mail und Kundenhotline.
(2) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit Umzug und Möbeltaxi Bouchi – Mohamad Mones Albouchi, Geschäftsführer: Mohamd Mones Albouchi, Eversbuschstrasse 24-80999 München zustande.
(3) Mit der Buchung der gewünschten Dienstleistung gibt der Verbraucher ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.
(4) Umzug und Möbeltaxi Bouchi verpflichtet sich zur Beförderung von bedingungsgerechten Lieferungen. Es steht Umzug und Möbeltaxi Bouchi jedoch frei, einen Auftrag zur Beförderung jederzeit sowie ohne Angaben von Gründen abzulehnen.

Konditionen, Leistungen

(1)Der Transportpreis bezieht sich immer auf die Angaben des Auftraggebers. War die Größenangabe des Transportgutes falsch, so berechnen wir einen Mehrpreis. Bei abweichenden Zeitangaben kann ebenfalls ein Aufpreis verlangt werden.

(2)Der Transportpreis (ohne Hilfe) beträgt 50€ pro angefangene Stunde. Es wird immer eine angefangene volle Stunde berechnet (60/60).

(3) Die Zeit beginnt bei der Ankunft des Fahrers beim Kunden und endet sobald das Fahrzeug wieder frei ist. (innerhalb München) Beginnt oder endet der Auftrag außerhalb von München, so ist der Benzinverbrauch und Anfahrtkosten außerhalb München vom Kunden zu tragen.
(4) Der erwähnte Preis enthält folgende Leistungen: Der Transporter, Kraftstoff innerhalb München, alle Kilometer innerhalb München, den Fahrer, Hilfe des Fahrers beim Be- und Entladen des Fahrzeuges bis zur Bordsteinkante sowie die Nutzung der von uns angebotenen Transportsicherungen.

(5) Es kann ein Helfer dazu gebucht werden. Der Mehrpreis für die zusätzliche Hilfeleistung beträgt 20€ pro angefangene Stunde, die preise können variieren in Abhängigkeit vom Etagenanzahl, die laufstrecke, die Mitarbeitern anzahal.
(6) Anlaufwege Bei unseren Angeboten setzen wir voraus, dass wir mit dem Transportfahrzeug in einer max. Entfernung zum Hauseingang von 5m be- und entladen können. Sofern uns der Kunde nicht mit einer Halteverbotszone beauftragt hat und auch nicht selbst die Be- oder Entladezone freihält, berechnen wir zusätzlich Tragewege im Stundenlohn.
(7) Die Zahlung erfolgt am Ende des Auftrages beim Fahrer oder per Überweisung auf unser Firmenkonto vor dem Termin,oder Als Echtezeit Überweisung vor beginn der Arbeit, ausschließlich in Euro.
(8) Der Kunde verpflichtet sich die Rechnung unverzüglich nach Vertragsschluss zu begleichen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform bzw. sind dem Rechnungstext zu entnehmen.

(9) Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstandvoder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wird. Etwaige Schäden oder Verluste, welche erst später gemeldet sind, können nicht geltend gemacht werden.
(10) Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht verrechenbar.

Eigentumsvorbehalt

Unsere Mitarbeiter sind berechtigt, sich das Eigentum der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises beizubehalten.

Transportsicherungen

Der Absender ist verpflichtet, das Transportgut fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Sicherung ist das Transportunternehmen nicht verpflichtet.

Haftung

(1) Im Falle eines am Transportgut entstandenen Schadens haften wir. Der Auftraggeber oder Empfänger hat einen äußerlich erkennbaren Schaden spätestens bei der Ablieferung der Lieferung, einen nicht äußerlich erkennbaren Schaden sofort nach Ablieferung jeweils unter deutlicher Kennzeichnung des Schadens anzuzeigen. Anderenfalls wird vermutet, dass der Schaden bei Ablieferung nicht vorhanden war.
Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.

(2) Die Haftung für Folgeschäden, z.B. für entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.
(3) Ansprüche aus dem Vertrag kann nur der Auftraggeber als Vertragspartner von Umzug und Möbeltaxi Bouchi selbst geltend machen.

(4) Gem. § 439 HGB müssen die Fristen, um einen Anspruch geltend machen zu können,
eingehalten werden. Soweit Ansprüche betroffen sind, welche nicht dem HGB unterliegen, sind die gesetzlichen Verjährungsfristen zu beachten.

(5) Bei einem Schadensfall, darf kein Geld von der vereinbarten Rechnungssumme vom Absender einbehalten werden. Der Schaden wird separat über die Versicherung geklärt. Handelt der Absender gegen diese Vereinbarung, gilt dies als Vertragsbruch und kann zur Anzeige führen.

(6) Gemäß § 451d HGB ist das Umzugsunternehmen von der Haftung befreit, wenn der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist: Beförderung von Edelmetallen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden; ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender, Behandeln, Verladen, Entladen des Gutes durch den Absender; Verladen oder Entladen von Gut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle nicht entspricht, sofern das Umzugsunternehmen auf die Gefahr einer Beschädigung hingewiesen hat und die Ausführung dennoch verlangt ist; Beförderung lebender Tiere oder Pflanzen; natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, demzufolge das Gut besonders schadensanfällig ist. Für vorgenannte Ausschlüsse ist durch den Kunden eine gesonderte Versicherung des Gutes abzuschließen.

Teilwirksamkeit

Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, wird dadurch die Bestandskraft der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist in einem solchen Fall so zu ersetzen, dass sie ihrem Sinn möglichst nahekommt.

Widerrufsrecht bzw. Rücktritt vom Vertrag

Die Vertragskündigung bedarf der Schriftform. Kündigt der Absender einen Umzugsauftrag vor dessen Durchführung, so wird folgender entgangener Gewinn pauschal vereinbart:

-bei einer Kündigung, die nicht mehr als 12 Stunden vor dem vorgesehenen Umzug erfolgt 50% der Auftragssumme.

-bei einer Kündigung, die nicht mehr als 48 Stunden vor dem vorgesehenen Umzug erfolgt 30% der Auftragssumme.

-bei einer rechtzeitigen Kündigung, die vor 1 woche vom Termin entstehen dem Kunden keine Kosten.

Wir behalten uns das Recht vor, den Termin jederzeit aufgrund von schlechten Wetterungsbedingungen, Unfällen o.ä. stornieren zu können. Dadurch entstandene Kosten beim Kunden können nicht von uns getragen werden.
Der Rücktritt ist zu richten an:

E-Mail: Umzug@Bouchi-moebeltaxi.de

Telefon: 015731148559

Lagervertrag / Einlagerungen

Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB). Diese werden auf Verlangen des Absenders zur Verfügung gestellt. Eine Einlagerung in unseren Räumlichkeiten kann nur erfolgen, wenn wir das Umzugsgut des Kunden komplett an- und auch ausliefern. Eine Selbsteinlagerung (Kundenseitige Anlieferung und Abholung) muss schriftlich im Auftrag vorab mit uns vereinbart werden und beinhaltet immer (aus versicherungstechnischen Gründen) eine von uns gestellte Einlagerungshilfe (Mitarbeiter), welcher im Trägerstundenlohn dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt wird. Die Kosten einer Einlagerung beziehen sich immer auf jeden angefangenen Monat und müssen vor der Auslagerung beglichen werden. Eine Kündigung der Einlagerung kann nur schriftlich und mit einer Frist von mindestens einen Monat erfolgen.

Vertragssprache

Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.

Rechtswahl

Es gilt ausschließlich deutsches Recht

Unser Kundendienst steht Ihnen von Montag bis Samstag von 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr unter folgenden kontaktdaten zur Verfügung.

Telefon: 015731148559
E-Mail: Umzug@Bouchi-moebeltaxi.de